Mitgliedsantrag

Sie wollen Mitglied werden? Dann füllen Sie einfach den unten stehenden Mitgliedsantrag online aus.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte die Geschäftsstelle an (0228-676868), faxen (0228-673333) oder senden eine E-Mail an info@ssfbonn.de.

Unsere aktuellen Beratungszeiten an der Infotheke in der 1. Etage im Sportpark Nord und die aktuellen Telefonzeiten (0228 676868) finden Sie hier.

Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserem Verein begrüßen zu können!

    Mitgliedschaft für*

    Ist Ihr Kind unter 18 Jahre?

    Geschlecht*

    Eintrittsdatum sofort?

    Ich habe in der Vergangenheit bereits an einem Kurs teilgenommen.
    (ohne Mitgliedschaft)

    Familienangehörige mit bereits bestehender Mitgliedschaft?

    Ich beantrage die Mitgliedschaft für folgende Abteilung(en)/Sportgruppe(n) der SSF Bonn 1905 e.V.*

    SEPA – Lastschriftmandat für das oben genannte Vereinsmitglied

    Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    (Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt) Gläubiger Identifikationsnummer: DE63ZZZ00000479664





    *
    **
    ***
    Pflichtangabe
    abteilungsbeitragspflichtig
    zusatzbeitragspflichtig

    Bitte beachten Sie unsere Kündigungsfristen. Der Austritt aus den SSF Bonn kann nach der z. Zt. gültigen Satzung nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende erfolgen (Poststempel, Eingang Geschäftsstelle bis 30.09.). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    Beiträge

    Rechnen Sie sich ganz bequem Ihren Jahresbeitrag aus (Beiträge ab 01.01.2025).

    Sportart Anzahl Erwachsene Anzahl Jugendliche
    Sportart
    Anzahl Erwachsene
    Anzahl Jugendliche

    Aufnahmebeitrag

    * Vereinsaufnahmebeitrag: 26 € für Erwachsene, 11 € für Kinder und Jugendliche

    zzgl. einmaliger Servicegebühr bei der Aufnahme in die Fitness-Studios: 20 €

    Übersicht Jahresbeiträge

    Mitgliedszahl Jahresbeitrag 2024 in € Jahresbeitrag 2025 in €
    1 Jgdl 144,00 168,00
    2 Jgdl 231,00 270,00
    3 Jgdl 303,00 354,00
    4 Jgdl 348,00 405,00
    1 Erw 180,00 210,00
    2 Erw 324,00 378,00
    3 Erw 432,00 504,00
    4 Erw 504,00 588,00
    5 Erw 540,00 630,00
    1 E / 1 J 261,00 303,00
    1 E / 2 J 330,00 384,00
    1 E / 3 J 369,00 429,00
    1 E / 4 J 417,00 486,00
    2 E / 1 J 354,00 414,00
    2 E / 2 J 390,00 456,00
    2 E / 3 J 438,00 510,00
    2 E / 4 J 468,00 546,00
    3 E / 1 J 411,00 480,00
    3 E / 2 J 456,00 534,00
    3 E / 3 J 486,00 567,00
    3 E / 4 J 558,00 651,00
    4 E / 1 J 477,00 555,00
    4 E / 2 J 504,00 588,00
    4 E / 3 J 576,00 672,00
    4 E / 4 J 648,00 756,00
    5 E / 1 J 522,00 609,00

    Übersicht zusatzpflichtige Sportarten

    Zusatzpflichtige Abteilungen Jahresbeitrag €
    Einrad 60,00
    Fitness-Studios Sportpark Nord + Beuel 120,00
    Floorball 12,50 pro Halbjahr
    Functional Fitness (2 Workouts pro Woche) 105,00 pro Quartal
    Functional Fitness Flatrate 135,00 pro Quartal
    Ju Jutsu 40,00
    Kanu Jug. 22,10
    Lacrosse 65,00 für alle Ü16 Mitglieder
    Ski 7,00
    Tauchen 25,60
    Taekwondo 10,00 monatlich
    Tanzen

    30,70 pro Quartal für Erwachsene

    21,00 pro Quartal für Kinder u. Jugendliche

    Triathlon 65,00

    Gebühren

    • Aufnahmegebühr: 26,00 Euro, Jugendliche: 11,00 Euro
    • Neuausstellung Ausweis: 3,00 Euro
    • Aushändigung eingezogener Ausweise: 10,00 Euro
    • Zweite Zahlungserinnerung: 12,00 Euro
    • Adressenermittlung: 15,00 Euro
    • Ruhende Mitgliedschaft: 15,00 Euro
    • Widerrechtliche Benutzung der Sportstätten: Euro 40,00 (bar); 43,00 Euro (Rechnung)
    • Bearbeitung schuldhaft verursachter Schäden: 13,00 Euro
    • Probeweise Nutzung des Sportbades für Nichtmitglieder: 5,00 Euro (max. 3 x möglich)
    • Servicegebühr für die Einweisung in die Fitness-Studios: 20 Euro

    FAQ

    Fragen Im Zusammenhang mit Beitragsrechnungen / Beiträgen

    • Wie muss ich kündigen? Welche Kündigungsfristen gibt es? 

    Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung immer in schriftlicher Form - möglichst per Einschreiben - bis 30.09. in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Dies gilt auch für die Kündigung von Abteilungsmitgliedschaften.

     

    • Wann kann ich außerordentlich kündigen? 

    Eine verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten räumen wir ausnahmsweise ein, wenn der erste Wohnsitz an einen Ort verlegt wird, der weiter als 50 km von Bonn entfernt ist. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem uns eine Ummeldebescheinigung vorliegt.
    Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung dann möglich, wenn durch ein ärztliches Attest eine dauerhafte komplette Sportunfähigkeit nachgewiesen wird (nicht nur vorübergehend oder nur für eine Sportart).

     

    • Infos zur Jahresrechnung bzw. zum Jahresanschreiben 

    Die Jahresrechnung bzw. das Jahresanschreiben bei Lastschrift geht bei einer Familienmitgliedschaft immer nur an den Zahler (dies kann auch ein Kind sein, wenn es vor dem Erwachsenen Vereinsmitglied war). Es ist nicht möglich, alle Familienmitglieder namentlich aufzuführen. Der Status der Familienmitgliedschaft (z. B.: 2 Erw. oder 2 Erw./2 Jgdl. oder Jugendliche bis 18) ist aber in jedem Schreiben aufgeführt.

      

    • Bankverbindung 

    Wir bitten alle, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre Bankverbindung zu überprüfen. Die Daten, die bei uns hinterlegt sind, finden Sie in im oben erwähnten Anschreiben. Sollte es nach dem Einzug des Jahresbeitrages Rückbuchungen geben, werden wir von der jeweiligen Bank mit mindestens 3 Euro pro Rückbuchung belastet. Liegt der Fehler nachweislich beim Mitglied, muss das Mitglied diese Rückbuchungsgebühren tragen. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten sorgfältig und teilen Sie uns rechtzeitig Änderungen mit. Sie ersparen uns allen, auch Ihnen, Zeit und Kosten. Bitte helfen Sie mit, solche unnötigen Kosten zu vermeiden.

     

    • Wie lange habe ich Zeit meine Rechnungen zu bezahlen? 

    Gemäß § 2.6 der Beitrags- und Gebührenordnung gilt:
    „ Die Mitglieder erhalten jährlich eine Mitteilung über die für das nächste Jahr zu entrichtenden Beiträge. Der angeforderte Betrag ist so rechtzeitig zu entrichten, dass er zu Beginn des neuen Geschäftsjahres beim Verein eingegangen ist.
    Ist der zur Zahlung fällige Beitrag nicht bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres eingegangen, mahnt die Geschäftsstelle den Betrag gebührenpflichtig an. Erfolgt auch bis zum 28. Februar des Geschäftsjahres die Beitragszahlung nicht oder nicht in voller Höhe, wird der Beitrag ein zweites Mal angemahnt mit dem Zusatz, dass das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden kann, die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Jahr dadurch aber nicht berührt wird. Nach Ablauf eines weiteren Monates kann die Geschäftsstelle einen vollstreckbaren Mahnbescheid erwirken und die weitere Bearbeitung der Angelegenheit einem Anwaltsbüro übergeben.“

     

    • Zahlerstatus „Erwachsene“ 

    Alle Einzelmitglieder ab 18 Jahren, auch wenn sie noch Schüler sind oder sich in einer Ausbildung befinden, haben den Zahlerstatus „Erwachsene“. Jeder, der bis zum 31.01. den aktuellen Ausweis (Schüler, Student, Azubi etc.) vorlegt, hat Anspruch auf Erstattung der Differenz vom Erwachsen- zum Jugendbeitrag. Sie können uns entweder die Kopie des Studierenden-/Schülerausweises zuschicken oder persönlich in der Geschäftsstelle vorbeibringen. Je nach Zahlweise wird der Betrag verrechnet bzw. ausgezahlt. Innerhalb einer Familienmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit für Schüler, Studenten, Azubis etc., unter Vorlage der entsprechenden Nachweise die Differenz ausgezahlt zu bekommen.

     

    • Wer erhält alles eine Ermäßigung? 

    Alle Einzelmitglieder, die 18 Jahre oder älter sind, auch wenn sie noch Schüler sind oder sich in einer Ausbildung befinden, haben den Zahlerstatus „Erwachsene“. Jeder, der bis zum 31.01. eines laufenden Beitragsjahres den aktuellen Ausweis (Schüler, Student, Azubi etc.) vorlegt, hat Anspruch auf die Differenz vom Erwachsen- zum Jugendbeitrag. Sie können uns entweder die Kopie des Studierenden-/Schülerausweises zuschicken oder persönlich in der Geschäftsstelle vorbeibringen - idealerweise bis Okt./Nov. vor Erstellung der Jahresrechnungen. Dann kann die Ermäßigung für den folgenden Beitrag schon berücksichtigt werden. Je nach Zahlweise wird der Betrag verrechnet bzw. ausgezahlt. Innerhalb einer Familienmitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit für Schüler, Studenten, Azubis etc., unter Vorlage der entsprechenden Nachweise die Differenz ausgezahlt zu bekommen.

     

    • Wie beantrage ich BuT?

    BuT Antrag ausfüllen und vom Verein unterschreiben lassen. Antrag wird an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Antragssteller erhalten dann Post nach Hause!

     

    • Gibt es einen Rabatt für Menschen mit Behinderung? 

    Nein, einen Rabatt für Menschen mit Behinderung sieht unsere Gebührenordnung nicht vor.

     

    Fragen Im Zusammenhang mit Kursen / Schwimmen

    • Welche Bahnen darf ich im Schwimmbad nutzen? 

    Die Bahnen 1-3 sind normalerweise durchgehend für unsere Mitglieder zum freien Training reserviert.

    • Warum dürfen beim Schwimmen im Schwimmbad keine Badeshorts getragen werden? 

    Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass statt der regulären Badeshorts von den Schwimmbadnutzern (Schulschwimmen, Sportkurse, Einzelnutzer) Turnhosen genutzt wurden, oftmals zzgl. Unterwäsche oder mit Taschen, in denen sich teilweise noch Papiertaschentücher oder ähnliches befanden, die dann beim Schwimmen im Wasser verblieben.
    Da es für unsere Schwimmmeister nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist, ob es sich um Badeshorts oder um Turnhosen oder ähnliches handelt, ob die Hose Taschen hat oder nicht und ob noch eine Unterhose unter dem angeblichen Badeshort getragen wird, wurde aus hygienischen Gründen das Schwimmen in Badeshorts und anderen Shorts generell verboten.

    • Gibt es im Schwimmbad Wertfächer und abschließbare Spinde? 

    Ja. Zum Verschließen ist eine 1 € oder eine 2 € Münze erforderlich, die nach dem Gebrauch wieder ausgeworfen wird.

    • Wo finde ich den Badbelegungsplan? 

    Der aktuelle Badbelegungsplan und auch die Ferienpläne hängen zum einen am Eingang des Schwimmbades aus und sind zum anderen auf der Homepage unter Sportstätten_Schwimmbad gespeichert

    • Ist die Schwimmbadnutzung auch als Nichtmitglied möglich?

    Eine regelmäßige Nutzung des Schwimmbades ist nur für SSF Mitglieder und im Rahmen von gebührenpflichtigen Schwimmkursen möglich. Nichtmitglieder können geben Erwerb einer Probeschwimmkarte (5 € pro Training) bis zu dreimal ein Probetraining durchführen.

    • Wozu werden die Logindaten im Schwimmbad und im Fitnessstudio erfasst? 

    Die Logindaten dienen uns zur Erhebung eines Auslastungsprotokolls der Sportstätten. So können wir genauer erfassen, wann in den einzelnen Sportstätten die Stoßzeiten sind und wann etwas weniger Betrieb herrscht. Insbesondere beim Schwimmbad ist es außerdem sehr wichtig, dass wir die Auslastung gegenüber der Stadt Bonn nachweisen können.
    Eine mitgliederbezogene Auswertung der Daten erfolgt nicht.

    • Wie oft darf ich bei einem Sportangebot schnuppern gehen?

    In den meisten unserer Sportangebote ist es problemlos möglich ein bis zwei Mal zu schnuppern. Danach ist bei Interesse eine Anmeldung für das entsprechende Angebot vorzunehmen! 

    • Wie buche ich einen Schwimmkurs? 

    Die Buchung von Schwimmkursen ist nur online möglich unter:

    https://ssfbonn.webkurs.app/

    • Darf ich mein Kind zum Schwimmkurs begleiten? 

    Bei den Schwimmkursen ist pro Kind maximal eine persönliche Begleitperson zugelassen. Sofern die Begleitperson während des Kurses im Bad bleibt, muss sie sich im Bereich des Lehrbeckens aufhalten und Badebekleidung tragen.

    Für den bestmöglichen Lernerfolg sollten die Kinder ab den Seepferdchenkursen alleine am Kurs teilnehmen. Manchen Kindern fällt es schwer sich zu konzentrieren, solange die Eltern am Rand dabei sitzen. Daher bitten wir alle Eltern, die Kinder ab der zweiten Stunde nicht mehr (an den Beckenrand) zu begleiten.

    Als Mitglied der SSF Bonn können Sie das Schwimmbad auch selbst nutzen und während der Kurszeit auf mind. 3 der 50 m-Bahnen schwimmen. Fragen Sie hier gerne in unserer Mitgliederberatung nach den Konditionen unter 0228-676868 oder unter info@ssfbonn.de.

    • Was muss ich bei der KiA beachten? 

    Der Anmeldebeginn wird zu fixen Terminen auf der Homepage bekannt gegeben. Vorabanmeldungen sind nicht möglich.
    Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 TN bei den Minis und 15 TN ab den Frechdachsen.
    Geschwisterkinder, die ebenfalls teilnehmen wollen, müssen immer mit angemeldet werden und dürfen nur mit in den Kurs, wenn sie vom Alter her reinpassen.
    Sportkleidung für Kinder und Eltern ist bei den Kursen verpflichtend.
    Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung zur Kursteilnahme.

    • Kursangebote in den Schulferien? 

    In den Schulferien finden keine Kursangebote statt (keine KiA, keine Kurse).

    • Werde ich bei Kursausfällen benachrichtigt? 

    Bei Angabe einer E-Mailadresse erhalten Sie bei Kursausfällen eine Infomail. Außerdem finden Sie Infos auf der Homepage.

     

    Diverse Fragen

    • Wann findet das SSF Festival statt? 

    In der Regel am ersten Samstag im September.

    • Wann finden in der Regel die Feriencamps der SSF Bonn statt?

    Nach Möglichkeit in der letzten Woche der Oster-, Sommer- und Herbstferien in der Dreifachhalle im Sportpark Nord.

    • Kann ich einen Gutschein verschenken? 

    Ja. Gutscheine können an der Infotheke erworben werden. 

    • Gibt es eine Vermittlungsprämie für die Vermittlung von neuen Mitgliedern? 

    Nein.

    • Gibt es eine Fundgrube für verlorene Gegenstände? 

    Bei verlorenen Gegenständen können Sie sich entweder an unsere Hallenwarte oder an das Schwimmmeisterteam wenden.

    • Ist für SSF Mitglieder auch die Nutzung in den anderen Bonner Bädern kostenfrei? 

    Nein

    • Gibt es Vereinskleidung zu kaufen? 

    Offizielle Vereinskleidung gibt es keine. Auf der Seite https://www.swim-total.de/shop/produkt-kategorie/bekleidung/bekleidung_ssfbonn/ können Sie jedoch Kleidung in Vereinsfarben erwerben.

    • Wer wählt die Abteilungsleitung

    Die Abteilungsleitung wird von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilungen gewählt. Die Abteilungsversammlungen finden i.d.R. jährlich statt und werden öffentlich angekündigt über einen Aushang im Eingangsbereich des Sportpark Nord und durch Veröffentlichung auf der Homepage im Bereich "Versammlungen". Das bedeutet, dass Sie als Mitglied der Abteilung mitbestimmen können, wer gewählt wird.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns natürlich gerne in der Geschäftsstelle anrufen.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    Wir danken für die Unterstützung.
    physio