Ordnung der Floorballabteilung
1. Name, Sitz und Zweck
- Die Abteilung führt den Namen „Floorball-Abteilung Dragons in den Schwimm- und Sportfreunden Bonn 1905 e.V.“ (desweiteren Floorball-Abteilung genannt). Die Floorball-Abteilung ist Mitglied im Floorball-Verband Deutschland e.V. (FVD) und im Nordrhein-Westfälischen Unihockey-Verband e.V. (NWUV)
- Es gelten die Satzung und Ordnungen der Schwimm- und Sportfreunde Bonn 1905 e.V. mit folgenden Ergänzungen:
- Zweck der Abteilungsordnung (AO) ist, einen reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten.
- Mit Erwerb der Mitgliedschaft in der Floorball-Abteilung erkennt das Mitglied diese AO an. Sie ist auf Verlangen auszuhändigen.
- Die Floorball-Abteilung erhebt zur Deckung ihrer Kostenstelle im Haushaltsplan von allen lizenzierten Spielern einen jährlichen Zusatzbeitrag gemäß Finanzrichtlinien der Floorball-Abteilung.
2. Allgemeines
Nicht als Wertung, sondern zur Vereinfachung wurde die männliche Formulierung gewählt. Diese Bezeichnung gilt sinngemäß für beide Geschlechter.
3. Organe der Abteilung
Die Floorball-Abteilung hat folgende Organe:
- Abteilungsversammlung (AV)
- Floorball-Jugendversammlung (FJV)
- Abteilungsleitung (AL)
- Floorball-Sportausschuss (FSA)
- Floorball-Jugendausschuss (FJA)
- Delegierte zur Delegiertenversammlung der SSF Bonn
4. Abteilungsversammlung
- Die Abteilungsversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Floorball-Abteilung zusammen.
- Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder der Floorball-Abteilung.
- Die Abteilungsversammlung tritt nach Möglichkeit einmal je Kalenderjahr zusammen, spätestens jedoch im 2. Kalenderjahr nach der letzten Abteilungsversammlung.
- Die Abteilungsversammlung hat neben den satzungsgemäßen folgende Aufgaben
- Wahl der Abteilungsleitung
- Festlegung der Finanzrichtlinien der Floorball-Abteilung
- Änderung der Abteilungsordnung
- Wahl der Delegierten
5. Floorball-Jugendversammlung
- Die Floorball-Jugendversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Floorball-Abteilung zusammen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Floorball-Jugendversammlung tritt nach Möglichkeit einmal im Kalenderjahr zusammen, spätestens jedoch im 2. Kalenderjahr nach der letzten Floorball-Jugendversammlung.
- Die Floorball-Jugendversammlung hat folgende Aufgaben
- Wahl eines Floorball-Jugendsprechers
6. Abteilungsleitung
- Die Abteilungsleitung setzt sich zusammen aus dem
- Abteilungsleiter
- Stellvertretenden Abteilungsleiter
- Kassenwart
- Floorball-Sportwart
- Floorball-Jugendwart
- Die AL tritt nach Bedarf zusammen.
- Die AL hat die Aufgabe
- gemäß ihrer Zuständigkeit Beschlüsse zu fassen
- gesellige Veranstaltungen auszurichten
- anfallende Arbeiten auf Mitglieder oder ein anderes Organ zu delegieren
- Der Abteilungsleiter repräsentiert die Abteilung. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
- Teilnahme an Delegierten- bzw. Mitgliederversammlungen
- Mitglied des Gesamtvorstandes gem. §18 der Satzung
- Zusammenarbeit mit dem Vorstand der SSF Bonn
- Organisation und Leitung der AV
- Organisation und Leitung der Sitzungen AL
- Koordination der Mannschaften und Trainingsgruppen in Zusammenarbeit mit den Übungsleitern und Mannschaftsführern
- Der Stellvertretende Abteilungsleiter koordiniert den Geschäftsverkehr. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
- Vertretung des Abteilungsleiters
- Erledigung des Schriftverkehrs mit den Organen des NWUV und FVD
- Verteilung der eingehenden Post gem. Aufgabendelegation
- Koordination des Sportbetriebes
- Delegierter der Delegiertenversammlung der SSF Bonn
- Erstellung des Haushaltsplans in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart
- Organisation und Leitung der Sitzungen des FSA
- Aufgaben und Funktionen des Kassenwarts
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben
- Erstellung des Haushaltsplans in Zusammenarbeit mit dem Stellvertretenden Abteilungsleiter
- Überwachung des Haushaltsplans
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle
- Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
- Vertretung des Stellvertretenden Abteilungsleiters
- Aufgaben und Funktionen des Floorball-Sportwarts
- Mitsprache bei der Mannschaftseinteilung
- Entwurf der Mannschaftseinteilung der Senioren zur Vorlage beim Sportausschuss
- Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss
- Ansprechpartner aller volljährigen Spieler
- Aufgaben und Funktionen des Floorball-Jugendwarts
- Mitsprache bei der Koordination des Trainingsbetriebs der Jugend
- Mitsprache bei der Mannschaftseinteilung
- Entwurf der Mannschaftseinteilung der Junioren zur Vorlage beim Sportausschuss
- Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss der SSF Bonn
- Organisation und Leitung der Floorball-Jugendversammlung
- Organisation und Leitung der Sitzungen des FJA
7. Floorball-Sportausschuss
- Der Floorball-Sportausschuss setzt sich zusammen aus dem
- Abteilungsleiter
- Stellvertretenden Abteilungsleiter, der den Vorsitz führt
- Floorball-Sportwart
- Floorball-Jugendwart
- Der Floorball-Sportausschuss hat die Aufgabe
- über Mannschaftseinteilungen zu entscheiden
- das Weihnachtsturnier zu organisieren
- vereinsinterne Wettbewerbe zu organisieren
- Damen, Herren und Jugendliche für Turniere zu nominieren und zu melden
- Der Floorball-Sportausschuss tagt nach Bedarf
8. Floorball-Jugendausschuss
- Der Floorball-Jugendausschuss ist ein Unterausschuss gem. Jugendordnung der SSF Bonn und setzt sich zusammen aus dem
- Floorball-Jugendwart, der den Vorsitz führt
- Floorball-Jugendsprecher
- den Übungsleitern (sofern sie im Jugend-Bereich tätig sind)
- Der Floorball-Jugendausschuss ist analog Ziffer 7 für die Belange der Floorball-Jugend (jugendliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben) zuständig.
- Der Floorball-Jugendausschuss wird durch den Floorball-Jugendwart in den anderen Organen des Vereins bzw. der Abteilung vertreten.
9. Delegierte
- Die Abteilungsversammlung wählt die Delegierten zur Delegiertenversammlung der SSF Bonn und deren Stellvertreter.
- Die Amtszeit läuft bis zur nächsten Wahlperiode gemäß Delegiertenordnung.
- Der Abteilungsleiter und der Stellvertretende Abteilungsleiter sind automatisch Delegierte der Floorball-Abteilung.
- Die AV wählt die vom Vorstand vorgegebene Anzahl Delegierte.
- Die AV wählt je angefangene 2 Delegierte einen Stellvertreter, für den Fall, dass Delegierte zur Delegiertenversammlung verhindert sind. Die Reihenfolge ist festzulegen.
- Die Wahl kann in Blockwahl erfolgen.
10. Teamverantwortliche
- Die Teamverantwortlichen sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs der eigenen Mannschaft. Insbesondere haben sie folgende Aufgaben:
- Mannschaft zu den einzelnen Spielen aufzustellen
- eventuell notwendige Spielverlegungen mit dem Stellvertretenden Abteilungsleiter zu koordinieren
- Organisation von Heimspieltagen ihrer Mannschaft(en)
- Organisation von Auswärtsspieltagen (insbesondere Transport)
- Pflege der Homepage soweit es ihre Mannschaft betrifft
- gegebenenfalls mannschaftsinterne Verrechnung von Fahrtkosten
11. Ordnungsstrafen
- Ordnungsstrafen durch die Organe des FVD oder seiner Mitglieder sind bei eigenem Verschulden durch den betroffenen Spieler bzw. durch die betroffene Mannschaft zu begleichen.
- Verstöße gegen diese Abteilungsordnung werden entsprechend §9 der Satzung von der Abteilungsleitung dem Vorstand zur Ahndung mitgeteilt.
12. Inkrafttreten und Änderungen
- Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 06.11.2010 beschlossen und durch Genehmigung des Vorstandes in Kraft gesetzt.
- Änderungen können mit einfacher Mehrheit von der Abteilungsversammlung beschlossen und müssen vom Vorstand genehmigt werden