Schwimmbad im Sportpark Nord
Die Schwimm- und Sportfreunde Bonn sind der größte Bonner Sportverein. Da trifft es sich gut, dass sie ihren mehr als 8.000 Mitgliedern in der Kölnstraße 250 eine Schwimmhalle bieten können, die täglich geöffnet ist und von allen Clubmitgliedern kostenlos benutzt werden darf.
Das Sportbecken ist 50 m lang, 20 m breit und durchgehend knapp 2,00 m tief. Die Wassertemperatur beträgt 26º Celsius.
Das Lehrbecken ist 12,5 m lang, ca. 5 m breit und 0,40 m bis 1,20 m tief. Das Wasser ist hier auf 29º Celsius temperiert.
Öffnungszeiten:
Sportbecken (i.d.R. 3 Bahnen für das freie Training)
Montag: 14:00 - 21:45 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 6:00 - 21:45 Uhr
Mittwoch, Freitag: 6:30 - 21:45 Uhr
Samstag: 7:00 - 15:00 Uhr
Sonntag: 8:00 - 15:00 Uhr
Lehrbecken
Sonntags 8:00 - 15:00 Uhr und auf Anfrage
Montags bis samstags ist das Lehrbecken fast durchgängig durch Schulschwimmen und Schwimmkurse belegt.
Die Badezeit endet jeweils 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit. Nichtschwimmer im Sportbecken sind nicht erlaubt, auch nicht unter Aufsicht.
Für die Feiertage gelten folgende Zeiten:
- Geschlossen bleibt die Schwimmhalle Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, am ersten und zweiten Weihnachtstag, sowie an allen Feiertagen, die auf einen Montag fallen (Reinigung),
- an Weiberfastnacht ist von 6.00 bis 12.00 Uhr geöffnet,
- an allen übrigen Feiertagen ist von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie immer auch etwaige gesonderte Aushänge im Schwimmbad, insbesondere zu den NRW Schulferien.
Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien:
Heiligabend, 24.12.2024: 06:00 - 12:00 Uhr
1. Weihnachtstag, 25.12.2024: geschlossen
2. Weihnachtstag, 26.12.2024: geschlossen
Silvester, 31.12.2024: 06:00 - 12:00 Uhr
Neujahr, 01.01.2025: geschlossen
An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.
Haus- und Benutzerordnung für das Hallenbad im Sportpark Nord
Wichtige Regelungen in der Hausordnung für das Schwimmbad
Es gelten folgende wesentliche Regelungen für die Nutzer des Schwimmbades im Sportpark Nord:
- Der Aufenthalt im Schwimmbad ist nur in Badebekleidung gestattet. Ausnahmen hiervon sind nur im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle zulässig.
- Für die Benutzer des Sportbeckens und des Lehrschwimmbeckens besteht Badekappenpflicht.
- Das Schwimmen in Badeshorts und anderen Shorts ist nicht erlaubt.
- Duschräume dürfen nur unbekleidet oder in Badekleidung betreten werden.
- Bei den Schwimmkursen ist pro Kind maximal eine persönliche Begleitperson zugelassen. Sofern die Begleitperson während des Kurses im Bad bleibt, muss sie sich im Bereich des Lehrbeckens aufhalten und Badebekleidung tragen.
Der Vorstand